Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nelsons GmbH

§ 1 Umfang der Anwendung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden ("Käufer"). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen ("Ware"), unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder von Lieferanten beziehen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB auch für alle künftigen Verträge und Lieferungen, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB. Handelsübliche Klauseln sind im Zweifel nach den Incoterms® der Internationalen Handelskammer Paris (ICC) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auszulegen.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Abschluss des Vertrags

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer, die schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch erfolgen kann, gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

§ 3 Die Waren

(1) Alle Beschreibungen und Abbildungen, die in den Katalogen, Preislisten und Anzeigen des Verkäufers enthalten sind oder dem Käufer anderweitig mitgeteilt werden, sollen nur eine allgemeine Vorstellung von den darin beschriebenen Waren vermitteln.

(2) Hat der Verkäufer dem Käufer ein Muster oder eine Probe der Ware ausgehändigt, so geschieht dies nur, um dem Käufer die Möglichkeit zu geben, die zu liefernde Ware allgemein zu beurteilen und nicht, um den Käufer verbindlich über die Beschaffenheit der Ware zu informieren und einen Kauf nach Muster / Verkauf nach Probe zu vereinbaren.

(3) Die Mitarbeiter des Verkäufers und etwaige Vertreter sind nicht befugt, Erklärungen abzugeben oder Ratschläge oder Empfehlungen zu den Waren zu erteilen, es sei denn, sie wurden von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich bestätigt. Mit dem Abschluss des Vertrages erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf Zusicherungen, Ratschläge oder Empfehlungen verlässt, die nicht auf diese Weise bestätigt wurden, und verzichtet auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung solcher Zusicherungen, Ratschläge oder Empfehlungen (mit der Ausnahme, dass nichts in diesen Bedingungen die Haftung des Verkäufers für arglistige Täuschung oder vorsätzliches Fehlverhalten einschränkt oder ausschließt).

(4) Der Verkäufer kann Warnhinweise an der Außenseite der Ware angebracht haben. In solchen Fällen ist es dem Käufer untersagt, diese Warnhinweise in irgendeiner Weise zu verändern, zu löschen oder unkenntlich zu machen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer im Rahmen des gesetzlich Zulässigen von allen Bußgeldern, Strafen, Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Verlusten, Haftungen, Kosten oder Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsgebühren und Auslagen) freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verstoß des Käufers gegen diese Klausel§ 3(4) ergeben. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen hindert den Käufer daran, zusätzliche Warnhinweise oder Haftungsausschlüsse hinzuzufügen, die für den Weiterverkauf oder die Verwendung der Waren durch den Käufer angemessen und/oder gesetzlich vorgeschrieben sind, vorausgesetzt, der Käufer teilt dem Verkäufer solche Änderungen vorher schriftlich mit.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug, Unterauftragnehmer

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass seine Räumlichkeiten jederzeit für die Fahrzeuge des Verkäufers und für die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers, die die Lieferung durchführen, sicher sind und dass der Käufer für jede Lieferung ausreichend und angemessenen Lagerraum zur Verfügung stellt. Der Käufer stellt die Ausrüstung und die Arbeitskräfte zur Verfügung, die für die Lieferung der Waren an den Lagerplatz erforderlich sind, und gewährt dem Verkäufer jede Unterstützung bei der Lieferung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seinen Fahrern und Spediteuren den Zutritt zu einem vom Käufer benannten Gelände zu verweigern, wenn nach Ansicht des Fahrers oder Spediteurs der Zustand des Geländes eine Gefahr für die Fahrzeuge, die Waren oder für Personen oder Sachen darstellt.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

(5) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Verpflichtungen durch Beauftragte oder Vertragshändler zu erfüllen oder seine Verpflichtungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben.

(6) Dem Käufer ist es untersagt, die Produkte direkt zu verkaufen, auch über Online-Plattformen, in Gebieten außerhalb Deutschlands, die innerhalb des EWR oder der Schweiz liegen und vom Verkäufer ausschließlich anderen Händlern oder Wiederverkäufern zugewiesen wurden oder ausschließlich für den Direktverkauf des Käufers bestimmt sind.

(7) Dem Käufer ist es strengstens untersagt, die Produkte direkt oder indirekt, auch über Online-Plattformen, in Gebieten außerhalb des EWR und der Schweiz zu verkaufen.

§ 5 Lieferzeiten, Lieferverzögerungen, Teillieferungen

(1) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes von uns angegeben ist.

(2) Der Verkäufer kann - unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Käufers - vom Käufer eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.

(3) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B.. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines vom Verkäufer abgeschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts), die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(4) Wird eine Teillieferung vereinbart, so stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und das Versäumnis des Verkäufers, eine bestimmte Lieferung auszuführen, oder ein Anspruch des Käufers in Bezug auf eine bestimmte Lieferung berechtigt den Käufer nicht, die Annahme weiterer Lieferungen zu verweigern oder den Vertrag als Ganzes als rückgängig zu machen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung von Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, die Ware in einer oder mehreren Sendungen zu liefern, soweit dies dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(6) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers nach Maßgabe von§ 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger auf die Ware entfallender Steuern, Zölle oder staatlicher Abgaben. Bei Aufträgen mit einem Nettoauftragswert von weniger als 200 € wird ein Mindermengenzuschlag von 25,00 € erhoben. Dieser Zuschlag dient zur Deckung der zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung kleinerer Bestellungen. Bitte beachten Sie, dass dieser Zuschlag auf den Gesamtbetrag aufgeschlagen wird und nicht erstattungsfähig ist.

(2) Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Teilnehmer am Lastschriftverfahren erhalten 14 Tage 2% Skonto. Wir sind jedoch jederzeit, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Einen entsprechenden Vorbehalt werden wir spätestens mit der Auftragsbestätigung erklären.

(3) Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Während des Verzuges ist der Kaufpreis mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Unser Anspruch gegenüber Kaufleuten auf kaufmännische Fälligkeitszinsen bleibt unberührt.

(4) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(5) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 7 Online-Verkäufe

(1) Dem Käufer ist es nicht gestattet, die vom Verkäufer gekauften Waren auf Online-Marktplätzen Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Amazon) zu verkaufen, es sei denn, der Verkäufer erteilt hierzu seine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung. Der Käufer wird sich auch nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass seine Kunden solche Verkäufe nicht tätigen, und der Käufer verpflichtet sich hiermit, den betreffenden Kunden anzuweisen, solche Verkäufe unverzüglich einzustellen, sobald er davon Kenntnis erlangt.

(2) Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren selbst online zu verkaufen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet, (i) die Waren treuhänderisch für den Verkäufer zu verwahren; (ii) die Waren (ohne Kosten für den Verkäufer) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder eines Dritten so zu lagern, dass sie leicht als Eigentum des Verkäufers erkennbar bleiben; (iii) keine Kennzeichnung oder Verpackung der Waren zu zerstören, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen; und (iv) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und (v) sie zu Gunsten des Verkäufers zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers zu versichern. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich eine gültige Versicherungspolice vorzulegen und dem Verkäufer alle angemessenen Informationen in Bezug auf die Waren zu erteilen.

(3) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn Dritte auf die dem Verkäufer gehörenden Waren zugreifen (z.B. Pfändungen).

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; vielmehr ist der Verkäufer berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vom Vertrag vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, kann der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(5) Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, seine Vertreter und Angestellten unwiderruflich, alle Räumlichkeiten, in denen die Waren gelagert sind oder gelagert werden können, jederzeit zu betreten, um sie zu inspizieren oder, falls das Recht des Käufers auf Besitz erloschen ist, sie zurückzuholen. Kann der Verkäufer nicht feststellen, ob es sich bei einer Ware um diejenige handelt, für die das Besitzrecht des Käufers erloschen ist, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle vom Verkäufer gekauften Waren in der Reihenfolge, in der sie in Rechnung gestellt wurden, an den Käufer verkauft hat.

(6) Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß c) berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der verkauften Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Für das entstehende Erzeugnis gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die unter§ 8(3) genannten Verpflichtungen des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer nicht den Eigentumsvorbehalt durch Ausübung eines Rechts nach Maßgabe von§ 8(4) geltend macht. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. In diesem Fall ist der Verkäufer auch berechtigt, die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

(7) Bei Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, bleiben die in dieser Bedingung enthaltenen Rechte des Verkäufers bestehen.

§ 9 Geistiges Eigentum

Der Käufer erkennt an, dass alle Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte, Rechte an Marken, Gebrauchsmustern, Designs usw.), die an oder in Bezug auf die Waren bestehen, dem Verkäufer zustehen und dass nichts in diesen Bedingungen so ausgelegt werden darf, dass es eine vollständige oder teilweise Abtretung oder Lizenz für solche Rechte an geistigem Eigentum darstellt. Der Käufer wird nicht versuchen, sich diesem geistigen Eigentum zu widersetzen oder es zu verletzen, und er wird keine andere Partei dabei unterstützen.

§ 10 Ansprüche wegen Mängeln

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien unberührt.

(2) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Die Mängelansprüche des Käufers setzen ferner voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Ablieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dieser unverzüglich schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind in jedem Fall innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Ablieferung, bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar, kann er sie verweigern. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt hiervon unberührt.

(4) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen angemessenen Teil des Kaufpreises wegen des Mangels zurückzubehalten.

(5) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften an uns zurückzusenden; ein Recht zur Rückgewähr besteht jedoch nicht.

(6) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten, haben wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB zu tragen bzw. zu erstatten, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir die durch das unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte wissen können, dass tatsächlich kein Mangel vorlag.

(7) Wenn eine vom Käufer zu setzende angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(8) Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz nach § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB).

(9) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen, auch wenn die Ware mangelhaft ist, nur nach Maßgabe der folgenden§ 11 und§ 12 .

§ 11 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der verschuldensabhängigen Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich der gesetzlichen Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) nur für
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus§ 11(2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten und bei Pflichtverletzungen von Personen (auch zu deren Gunsten), deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere nach §§ 650, 648 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 12 Verjährungsfrist

(1) Abweichend von § 438 Abs.. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung bleiben unberührt (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers nach§ 11(2) S. 1 und S. 2 a) (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Fristen.

§ 13 Einhaltung: Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards

(1) Generalklauseln:

a) Die Vertragsparteien bekräftigen ihren gemeinsamen Willen, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und diesen AGB die Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel zu minimieren.
b) Der Käufer verpflichtet sich, seine Geschäfte mit der gebotenen Sorgfalt, auf effiziente und umweltverträgliche Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, einschließlich der geltenden Umweltgesetze, -normen und -richtlinien, zu führen und sicherzustellen, dass alle seine Tätigkeiten in Übereinstimmung mit diesen erfolgen.
c) Die Parteien berücksichtigen die laufenden Umwelt- und Klimaauswirkungen der Vertragserfüllung und planen, diese Auswirkungen gegebenenfalls abzumildern, und halten alle Entscheidungen schriftlich fest.
d) Vorbehaltlich dieser AGB und der geltenden Gesetze kann/soll der Verkäufer Umweltdaten, bewährte Verfahren und Branchenkenntnisse mit dem Käufer teilen, um die Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel zu minimieren.
e) Der Käufer stellt sicher, dass jeder seiner Unterauftragnehmer schriftlich an Bedingungen gebunden ist, die in jeder Hinsicht den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen entsprechen. § 13
f) Inspektionsklausel und Audit. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer oder sein bevollmächtigter Vertreter von Zeit zu Zeit während der Laufzeit dieses Vertrages nach angemessener Ankündigung die Unterlagen des Käufers inspizieren und prüfen kann, um die Einhaltung dieser§ 13 durch den Käufer zu beurteilen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jegliche Unterstützung zu gewähren, die dieser in angemessener Weise für die Zwecke der Einsichtnahme und Prüfung der Unterlagen des Käufers gemäß dieser§ 13 verlangt.

(2) Rücktrittsrecht:

a) Wenn die Umweltpraktiken oder negativen Umweltauswirkungen des Käufers den Ruf des Verkäufers in Verruf bringen können, weil sie mit den jeweiligen umweltpolitischen Zielen des Verkäufers in Konflikt stehen, gilt dies als wesentlicher Verstoß gegen diese§ 13 und berechtigt den Verkäufer zur Kündigung des Vertrags.
b) Verhält sich der Käufer beharrlich und in erheblichem Maße in einer Weise, die nach Ansicht des Verkäufers die Annahme rechtfertigt, dass der Geschäftsbetrieb oder das sonstige Verhalten des Käufers mit einer guten Umweltpraxis und -politik unvereinbar ist, so gilt dies als wesentlicher Verstoß gegen diese AGB und berechtigt den Verkäufer zur Kündigung des Vertrages.
§ 14 Bekämpfung von Bestechung und moderner Sklaverei
(1) Jede Partei stellt bei den vorvertraglichen Verhandlungen und bei der Ausübung ihrer Rechte oder der Erfüllung ihrer Pflichten nach diesen AGB jederzeit sicher, dass sie alle anwendbaren Gesetze, Satzungen, Verordnungen und Kodizes zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, insbesondere den Bribery Act 2010 ("Anti-Bribery Laws"), einhält und dass sie keine Verstöße gegen Anti-Bribery Laws begeht (oder deren Begehung veranlasst) oder etwas tut, was eine andere Partei dazu veranlassen würde, einen Verstoß gegen Anti-Bribery Laws zu begehen.
(2) Der Käufer bestätigt, dass es in seinem Unternehmen oder in seiner Lieferkette keine Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit oder Menschenhandel gibt und dass er den Modern Slavery Act 2015 einhalten und nichts tun wird, was eine Straftat darstellen oder den Verkäufer dazu veranlassen würde, eine Straftat gemäß diesem Gesetz zu begehen.

(3) Jeder Verstoß des Käufers gegen diese§ 14 gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese AGB und berechtigt den Verkäufer, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 15 Datenschutz

Die Vertragsparteien garantieren, dass sie die für sie geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO), jederzeit einhalten werden und verpflichten sich, dies auch weiterhin zu tun. Die gesamte Datenverarbeitung erfolgt zudem in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung des Verkäufers, die unter https://www.nelsons.com/de-de/footer/datenschutzerklaerung/ abgerufen werden kann.

§ 16 Vorschriften für Lagerung und Wiederverkauf

(1) Der Käufer ist verpflichtet, bei der Lagerung, Ausstellung und dem Verkauf der ihm gelieferten Ware die Anweisungen des Verkäufers zu beachten und alle gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften für die Lagerung und Verwendung der Ware einzuhalten.

(2) Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung für Verluste oder Schäden frei, die sich aus einem Verstoß des Käufers gegen diese Bedingung ergeben können.

§ 17 Vertraulichkeit

Der Vertrag und sein Gegenstand sind vertraulich und dürfen nicht weitergegeben oder für einen nicht genehmigten Zweck verwendet werden.

§ 18 Schriftliche Form

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers im Zusammenhang mit dem Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Schriftform. Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst die Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax).

(2) Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen, die von der schriftlichen Vereinbarung abweichen. Zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder E-Mail.

§ 19 Verzicht

Ein Verzicht des Verkäufers auf Rechte, die sich aus einer Vertragsverletzung des Käufers ergeben, ist nicht als Verzicht auf Rechte aus einer anderen Vertragsbestimmung oder als Verzicht auf Rechte aus einer späteren Vertragsverletzung anzusehen.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der Nelsons GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Hamburg. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung nach diesen AGB oder einer vorrangigen Individualvereinbarung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.